Haben Sie Ihre EU-Vertretung bereits geregelt?

Denn gemäss Artikel 27 der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) benötigen Schweizer Unternehmen, die in Kontakt stehen mit europäischen Unternehmen und Personen, einen Vertreter in der EU.
 
Unabhängig von ihrer Unternehmensgrösse und dem erzielten Umsatz. Es empfiehlt sich, dass Schweizer Unternehmen, die Daten erheben/verarbeiten (zum Beispiel in einem Kontaktformular auf der eigenen Website) die Vertretung regeln.
 
Dank unserer Beziehung zur bekannten Rechtsanwältin und DSGVO-Expertin Sabrina Keese-Haufs können Sie die Datenschutz-Vertretung, die nach Art. 27 DSGVO für alle Firmen ausserhalb der EU benötigt wird, bei uns abschliessen.
 
Klicken Sie hier um weitere Informationen über die Datenschutz-Vertretung in der EU zu bekommen.